SELFHTML:Verein/Protokolle/virtuelle Mitgliederversammlung 2016

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Virtuelle Mitgliederversammlung SELFHTML e.V. am 12. November 2016


Anwesende Mitglieder:

  • dedlfix
  • Matthias Apsel
  • Matthias Scharwies
  • Janosch Zoller
  • Felix Riesterer (ab TOP 1.3)

Protokollführer:

  • Janosch Zoller

Organisatorisches

Feststellung: Zur Mitgliederversammlung wurde satzungsgemäß eingeladen; die virtuelle Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

Erinnerung:

  • Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  • Beschlüsse zur Änderung der Satzung benötigen eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen (§7 Abs. 8)

Antrag (Matthias Apsel): Die Mitgliederversammlung beginnt erst um 11:20 Uhr.

Einstimmig angenommen.


TOP 1: Satzungsänderungen

Folgende Vorschläge zur Satzungsänderung wurden bei der Mitgliederversammlung vom 1. Oktober 2016 formuliert und stehen gemäß damaligem Entschluss nun zur Abstimmung.

TOP 1.1: § 7 - Mitgliederversammlung

§7 Punkt 2

Bisher: 2. Der Vorstand lädt die ordentlichen Mitglieder schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein. Schriftliche Einladungen müssen mindestens 14 Tage, elektronische Einladungen mindestens acht Tage vor dem Versammlungstag abgesendet werden. Die Einladung gilt als dem ordentlichen Mitglied zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte (E­-Mail­) Adresse des ordentlichen Mitglieds gerichtet wurde.

Neu - Vorschlag: 2. Der Vorstand lädt die ordentlichen Mitglieder schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein. Schriftliche Einladungen müssen mindestens 14 Tage, elektronische Einladungen mindestens acht Tage vor dem Versammlungstag abgesendet werden. Die Einladung gilt als dem ordentlichen Mitglied zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte (E­-Mail­) Adresse des ordentlichen Mitglieds gerichtet wurde. Statt einer persönlichen Einladung kann die Einladung auch durch Aushang im Rahmen des Internetauftritts des Vereins erfolgen. Ein solcher Aushang muss mindestens 28 Tage vor der Mitgliederversammlung veröffentlicht werden.

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §7.2 auf den Wortlaut des obigen Vorschlags geändert. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

§7 Punkt 10

Bisher: 10. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung durch den Schriftführer in einem Protokoll niedergelegt und von einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet. Eine Abschrift des Protokolls ist jedem ordentlichen Mitglied per E­-Mail zuzusenden. Findet die Mitgliederversammlung nach Maßgabe des § 10 virtuell statt, ist der Verlauf der Sitzung im Wortlaut mitzuprotokollieren. Das Wortprotokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.

Neu - Vorschlag: 10. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden während der Mitgliederversammlung protokolliert und innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung im Rahmen des Internetauftritts des Vereins veröffentlicht. Das Protokoll wird durch den Schriftführer und ein Vorstandsmitglied unterzeichnet.

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §7.10 auf den Wortlaut des obigen Vorschlags geändert. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Nachfrage (Matthias Scharwies): ausgedruckte Variante für die Akten? - Antwort: ja.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

TOP 1.2: §3 - Mitglieder des Vereins

§3 Punkt 1

Bisher: 1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern.

Neu - Vorschlag: 1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Fördermitgliedern.

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §3.1 auf den Wortlaut des obigen Vorschlags geändert. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

§3 Punkt 4

Bisher: 4. Die Gründer sind ordentliche Mitglieder des Vereins.

Neu - Vorschlag: 4. Die Gründer sind ordentliche Mitglieder oder Ehrenmitglieder des Vereins.

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §3.4 auf den Wortlaut des obigen Vorschlags geändert. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

§3 Punkt 5

Bisher: 5. Über die Aufnahme weiterer ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.

Neu - Vorschlag: 5. Über die Aufnahme weiterer ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand. Der Antrag erfolgt entweder schriftlich (auch elektronisch) zu jeder Zeit oder mündlich während einer Mitgliederversammlung.

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §3.5 auf den Wortlaut des obigen Vorschlags geändert. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

§3 Punkt 9

Neu - Vorschlag:

9. Ordentliche Mitglieder, die der nötigen aktiven Arbeitsleistung im Verein nicht mehr gerecht werden, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung unter Verlust der Eigenschaften eines ordentlichen Mitglieds zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Eine Mitgliedschaft als Ehrenmitglied kann auf Beschluss des Vorstandes wieder in eine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied umgewandelt werden, sobald die erforderliche aktive Arbeitsleistung zugunsten des Vereins wieder gegeben ist.

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §3.9 um den Wortlaut des obigen Vorschlags ergänzt. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

§3 Punkt 10

Neu - Vorschlag:

10. Für die Umwandlung der Mitgliedschaft von einem ordentlichen Mitglied zum Ehrenmitglied und umgekehrt gelten die Bestimmungen zur schriftlichen Beschwerde aus Punkt 6.

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §3.10 um den Wortlaut des obigen Vorschlags ergänzt. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

TOP 1.3: § 5 - Verlust der Mitgliedschaft

§5 Punkt 1

Bisher: 1. Die Mitgliedschaft endet

  • durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
  • mit dem Tode des Mitglieds
  • durch Ausschluss

Vorschlag neu: 1. Die Mitgliedschaft endet

  • durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
  • mit dem Tode des Mitglieds
  • durch Ausschluss
  • durch Ausscheiden

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §5.1 auf den Wortlaut des obigen Vorschlags geändert. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

§5 Punkt 5

Neu - Vorschlag:

5. Die Mitgliederversammlung beschließt das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds, wenn die nötige aktive Arbeitsleistung nicht erbracht wird und eine Ehrenmitgliedschaft nicht in Frage kommt. Die Wiederaufnahme als Mitglied ist jederzeit möglich.

Antrag (Matthias Apsel): Die Satzung wird unter §5.5 um den Wortlaut des obigen Vorschlags ergänzt. Janosch Zoller verliest den Wortlaut.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

Schlussformel

Der Protokollführer stellt fest, dass alle Satzungsänderungen einstimmig angenommen wurden und die entsprechenden Beschlüsse satzungsgemäß zustande gekommen sind.

Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand, die Satzungsänderungen rechtssicher durchzusetzen.

Siehe auch