Opt-Out

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Opt-Out (gegen etwas optieren) bezeichnet ein Verfahren, bei dem beispielsweise der Eintragung in einen Newsletterverteiler ausdrücklich widersprochen werden muss. In Deutschland ist ein solches Verfahren gesetzlich verboten.[1]

Quellen

  1. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2008, VIII ZR 348/06

Siehe auch

Weblinks