Bilder im Internet - Woher nehmen und nicht stehlen?

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Bilder machen Webseiten anschaulicher, lockern Texte auf und können Inhalte schneller verständlich machen. Gerade beim Erstellen der ersten eigenen Webseite ist es verlockend, einfach die Google-Bildersuche zu öffnen und ein passendes Bild herunterzuladen.

Doch ein Bild, das du im Internet findest, darfst du nicht automatisch auf deiner eigenen Webseite verwenden. Es gehört in der Regel jemandem und kann urheberrechtlich geschützt sein – auch dann, wenn kein ©-Zeichen dabei steht.

Ein schnelles „Rechtsklick → Speichern unter“ ist deshalb nicht unbedingt harmlos. Wer Bilder aus dem Internet verwenden möchte, sollte wissen, woher sie stammen, unter welchen Bedingungen sie genutzt werden dürfen und was dabei angegeben werden muss.


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Das SELFHTML-Wiki dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Alle Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen.

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Diese Beiträge können und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

Urheberrecht: Der Schutz entsteht automatisch

In Deutschland ist jedes Foto automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald es entsteht – ganz ohne Anmeldung, Copyright-Zeichen oder Wasserzeichen.[1] Du musst ein Foto also weder anmelden noch mit einem Copyright-Zeichen oder Wasserzeichen versehen. Bei einem geschützten Foto hat die Fotografin oder der Fotograf unter anderem das Recht zu bestimmen, ob und wie das Bild vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird.

Wie lange ein Foto geschützt ist, hängt von seiner rechtlichen Einordnung ab. Für Lichtbildwerke gilt grundsätzlich die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Für einfache Lichtbilder gelten besondere Regeln, die in der Regel eine Schutzdauer von 50 Jahren vorsehen.

Das bedeutet: Ein Bild, das du irgendwo im Internet findest, darfst du nicht einfach auf deine eigene Webseite kopieren, nur weil es öffentlich sichtbar ist. „Öffentlich sichtbar“ bedeutet nicht „frei verfügbar“.

Und Vorsicht: Es gibt Webseiten, deren Bilder besonders häufig in Suchmaschinen auftauchen und anschließend von anderen übernommen werden. Ein bekanntes Beispiel aus der Geschichte des deutschen Internetrechts ist „Marions Kochbuch“. Die dort veröffentlichten Fotos wurden vielfach auch über die Google-Bildersuche gefunden; ihre unerlaubte Nutzung führte wiederholt zu Abmahnungen und Gerichtsverfahren, in denen den Betreibern Schadensersatz für widerrechtlich verwendete Fotos zugesprochen wurden.[2]

Das zeigt eine wichtige Falle: Dass ein Bild leicht zu finden und herunterzuladen ist, sagt nichts darüber aus, ob du es verwenden darfst. Prüfe deshalb immer, wer die Rechte besitzt und unter welchen Bedingungen ein Bild genutzt werden darf.

Wo findet man Bilder, die man wirklich nutzen darf?

Im besten Fall hast du Fotos selbst geschossen und kannst sie passend bearbeiten.

Stock Photos

Falls dir keine eigenen Bilder zur Verfügung stehen, kannst du auch auf professionelle Bilderdienste zurückgreifen.

Dabei ist auch darauf zu achten, dass die auszuwählenden Bilder nicht schon von Mitbewerbern verwendet werden. Der Einsatz von Stockphotos kann zu einer Beliebigkeit führen, bei der die Webseite austauschbar und irrelevant wird.

  • Kostenlose Stock-Portale wie Unsplash, Pexels oder Pixabay erlauben meist kommerzielle Nutzung ohne Namensnennung – trotzdem lohnt ein Blick in die jeweiligen Nutzungsbedingungen, da sich Details (etwa bei Personenfotos oder Markenlogos im Bild) unterscheiden können.
  • Bezahlte Stock-Anbieter wie Adobe Stock oder Shutterstock bieten größere Auswahl und meist klarere Lizenzbedingungen, kosten aber Geld pro Bild oder im Abo.


Freie Lizenzen

Creative-Commons-Plattformen wie Wikimedia Commons bieten Bilder unter verschiedenen Creative Commons Lizenzen an. Wichtig: „Creative Commons" bedeutet nicht automatisch „ohne Bedingungen".
CC-BY verlangt eine Namensnennung des Urhebers,
CC-BY-SA verlangt zusätzlich, dass du eigene Bearbeitungen unter derselben Lizenz weitergibst, und nur
CC0 erlaubt wirklich freie Nutzung ohne jede Bedingung. Lies also immer die genaue Lizenzvariante.


Für Dummy-Bilder kann man auch Seiten wie …

verwenden.

KI-generierte Bilder – darf ich sie verwenden?

Ein generiertes Bild ist nicht automatisch ein „kostenloses Bild“. Sie müssen die Nutzungsbedingungen des Dienstes prüfen und die Rechte Dritter gesondert berücksichtigen.[3]

So heißt es beispielsweise bei Midjourney derzeit, dass Nutzer im Rahmen der geltenden Gesetze und vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen sowie der Rechte Dritter das Eigentumsrecht an den von ihnen erstellten Bildern im größtmöglichen Umfang besitzen. Adobe gibt an, dass Firefly-Ergebnisse kommerziell genutzt werden dürfen und dass Nutzer die Rechte an ihren generierten Bildern besitzen, ebenfalls vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen.[4]

  1. Prüfe den Anbieter.
  2. Prüfe, was du als Vorlage hochlädst.
    Das Hochladen eines Fotos einer anderen Person und die Aufforderung an eine KI, „es in ein Gemälde umzuwandeln“, hebt das Urheberrecht der abgebildeten Person nicht einfach so auf. KI-Dienste selbst legen die Verantwortung für hochgeladenes Material und die Rechte Dritter beim Nutzer.[5]
  3. Denke an Personen, Marken und andere Rechte.
    Ein generiertes Bild einer realen Person, eines Firmenlogos oder einer erkennbaren urheberrechtlich geschützten Figur kann Probleme aufwerfen, unabhängig davon, ob das generierte Bild selbst urheberrechtlich geschützt ist.
  4. KI-Bild ≠ automatisch urheberrechtlich geschütztes eigenes Werk.
    Eine rein maschinell erzeugte Ausgabe genießt möglicherweise keinen eigenständigen deutschen Urheberrechtsschutz. Eine eigene wesentliche kreative Auswahl, Anordnung oder Bearbeitung kann diese Einschätzung ändern.[6]

KI kann dir ein Bild erzeugen. Sie kann dir aber nicht automatisch alle Rechte daran geben.

Recht am eigenen Bild: Ein zweites, unabhängiges Recht

Neben dem Urheberrecht des Fotografen gibt es noch ein zweites, oft übersehenes Recht: das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person, geregelt im Kunsturhebergesetz (§ 22, 23 KUG). Es besagt: Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden – unabhängig davon, wer das Foto gemacht hat oder ob du die Nutzungsrechte am Bild selbst besitzt.[7]

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ §22 S. 1 KunstUrhG[8]

Im Grundsatz ist also eine Einwilligung erforderlich, es sei denn, es greift eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 KunstUrhG:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;[9]

Das heißt konkret: Selbst wenn du ein Foto rechtmäßig lizenziert hast, kann die Veröffentlichung problematisch sein, wenn eine erkennbare Person darauf zu sehen ist und nicht zugestimmt hat. Ausnahmen gibt es etwa bei Personen der Zeitgeschichte, bei Bildern von Versammlungen oder Landschaften, auf denen Menschen nur als „Beiwerk" erscheinen, oder bei Panoramafreiheit für Gebäude und Kunstwerke im öffentlichen Raum.

Für eine gewöhnliche Webseite gilt trotzdem: Bei erkennbaren Personen im Bild lieber eine ausdrückliche Einwilligung einholen, auch wenn das Bild selbst lizenzfrei ist. Wichtig ist außerdem: Wenn Personen erkennbar sind, betrifft das nicht nur das Persönlichkeitsrecht (KUG), sondern zusätzlich den Datenschutz – ein Foto ist ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO, was bei der Veröffentlichung eine eigene, zusätzliche Rechtsgrundlage erfordert.

Wie kann ich verhindern, dass meine Bilder geklaut werden?

Dies geht ebenso wenig wie das Schützen von Quelltext. Wenn der Anwender eine Grafik im Web-Browser sieht, braucht er sie gar nicht mehr mit dem Kontextmenü und "Speichern unter" auf seinen Rechner zu kopieren, weil sie längst im Browser-Cache gespeichert ist.

Wasserzeichen: Sichtbarer Hinweis auf den Urheber

Viele Fotografinnen und Bildagenturen versehen ihre Vorschaubilder mit einem sichtbaren Wasserzeichen – meist ein halbtransparenter Schriftzug oder ein Logo quer über dem Bild. Das dient nicht der Verschönerung, sondern soll die unerlaubte Nutzung erschweren und gleichzeitig den Urheber erkennbar machen.

Man kann eigene Bilder auch mit unsichtbaren Wasserzeichen versehen. Dabei wird nach einem bestimmten Schlüssel ein Text in dem binären Bit-Salat einer Grafikdatei versteckt, z. B. ein Text, der dich als Urheber der Grafik ausweist (das Verfahren wird als Steganographie bezeichnet). In der Grafik selbst sieht man nichts davon, doch im Zweifelsfall kannst du anhand des Wasserzeichens nachweisen, dass du der geistige Urheber der Grafik bist. Wasserzeichen können jedoch bei Grafikformaten, die mit Verlust komprimieren, wie etwa das im Web vielfach eingesetzte JPEG-Format, teilweise verloren gehen bzw. unleserlich werden.

Ein Wasserzeichen zu entfernen, um ein Bild dann doch zu verwenden, ist keine Grauzone, sondern eine zusätzliche, eigenständige Rechtsverletzung – unabhängig davon, ob das Originalbild überhaupt hätte genutzt werden dürfen.



EXIF-Daten: Die unsichtbaren Informationen im Bild

Jedes digitale Foto enthält neben den sichtbaren Pixeln meist auch unsichtbare Metadaten, sogenannte EXIF-Daten: Kameramodell, Aufnahmedatum, Belichtungseinstellungen – und bei Smartphone-Fotos häufig auch die genauen GPS-Koordinaten des Aufnahmeorts. Für deine eigene Webseite sind EXIF-Daten in zwei Richtungen relevant:

1. Beim Veröffentlichen eigener Fotos: Lädst du ein Foto mit deinem eigenen Standort hoch – etwa ein Bild aus deinem Garten oder Zuhause –, verrätst du damit unter Umständen unabsichtlich deine Adresse. Viele Content-Management-Systeme entfernen EXIF-Daten beim Hochladen automatisch, verlassen solltest du dich darauf aber nicht; im Zweifel vor dem Upload manuell prüfen oder mit einem Tool entfernen.

2. Beim Prüfen fremder Bilder: EXIF-Daten können helfen, die Herkunft eines Bildes nachzuvollziehen oder zumindest ein Gefühl dafür zu bekommen, ob es wirklich vom angegebenen Urheber stammt. Für eine verlässliche Prüfung, ob ein Bild bereits woanders unter einer bestimmten Lizenz kursiert, ist aber eine umgekehrte Bildersuche (z. B. über Google oder TinEye) meist hilfreicher als EXIF-Daten allein, da diese leicht entfernt oder verändert werden können.

Fazit

Bilder im Internet zu nutzen ist kein Minenfeld, wenn du ein paar Grundregeln verinnerlichst: Herkunft und Lizenz jedes Bildes kennen, bei erkennbaren Personen zusätzlich deren Einwilligung einholen, Wasserzeichen respektieren statt entfernen, und bei eigenen Fotos auf versteckte Metadaten wie GPS-Koordinaten achten. Mit legalen Quellen wie Creative-Commons-Plattformen oder Stock-Anbietern lässt sich fast jedes Bildbedürfnis rechtssicher decken – der Umweg über eine Google-Bildersuche und „Rechtsklick → Speichern" lohnt sich dafür nicht.

Weblinks

  1. Urheberrecht (Deutschland) (de.wikipedia.org)
  2. Abgekocht - Wie ein Webmaster mit Lebensmittelfotos Kasse macht vom 25.06.2007 (heise.de)
  3. KI-Bilder im Urheberrecht: Wann Prompting schützt und warum Kopieren erlaubt ist (heise.de)
  4. Using Images & Videos Commercially (midjourney.com)
  5. Benutzungsrichtlinien zur generativen KI von Adobe (adobe.com)
  6. Geistiges Eigentum in der digitalen Welt (dpma.de)
  7. Recht am eigenen Bild (wikipedia.de.org)
  8. §22 S. 1 (KunstUrhG)
  9. §23 S. 1 (KunstUrhG)