Opt-Out und Opt-In
Opt-Out (gegen etwas optieren) bezeichnet ein Verfahren, bei dem beispielsweise der Eintragung in einen Newsletterverteiler ausdrücklich widersprochen werden muss. In Deutschland ist ein solches Verfahren gesetzlich verboten.[1]
Opt-In (für etwas optieren) bezeichnet ein Verfahren, bei dem beispielsweise der Eintragung in einen Newsletterverteiler ausdrücklich zugestimmt werden muss.
Beim Abonnieren von Newslettern muss ein sogenannter Double-Opt-in-Vorgang oder auch genannter Closed-Loop-Opt-in erfolgen: Nach Angabe der E-Mail-Adresse (aktive Handlung, daher Opt-in) wird eine E-Mail mit einem zu öffnenden Bestätigungslink (nochmalige Bestätigung → Double) an diese Adresse versendet. Dies hat den Hintergrund, dass die E-Mail-Adresse ja auch von einem Dritten in das Formular eingetragen werden könnte und nur mit diesem Verfahren die Korrektheit der Adresse und die Zustimmung des zur E-Mail-Adresse gehörenden Nutzers sichergestellt werden kann. Aus diesem praktischen Erfordernis und der Rechtssicherheit[2] wegen, wird dieses Verfahren mittlerweile immer dann angewendet, wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wird.
Siehe auch
- §§Rechtsfragen
- §§Datenschutzerklärung
- Wann brauche ich eine?
- Was muss rein?
Weblinks
- ↑ Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2008, VIII ZR 348/06
- ↑ t3n: Urteil: Double-Opt-In wird zur Pflicht bei Anmeldebestätigungen von Onlineshops
- de.wikipedia.org: Opt-out (Permission Marketing)
- Wikipedia: Opt-in