Opt-Out und Opt-In

Aus SELFHTML-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Opt-Out (gegen etwas optieren) bezeichnet ein Verfahren, bei dem beispielsweise der Eintragung in einen Newsletterverteiler ausdrücklich widersprochen werden muss. In Deutschland ist ein solches Verfahren gesetzlich verboten.[1]

Opt-In (für etwas optieren) bezeichnet ein Verfahren, bei dem beispielsweise der Eintragung in einen Newsletterverteiler ausdrücklich zugestimmt werden muss.

Beim Abonnieren von Newslettern muss ein sogenannter Double-Opt-in-Vorgang oder auch genannter Closed-Loop-Opt-in erfolgen: Nach Angabe der E-Mail-Adresse (aktive Handlung, daher Opt-in) wird eine E-Mail mit einem zu öffnenden Bestätigungslink (nochmalige Bestätigung → Double) an diese Adresse versendet. Dies hat den Hintergrund, dass die E-Mail-Adresse ja auch von einem Dritten in das Formular eingetragen werden könnte und nur mit diesem Verfahren die Korrektheit der Adresse und die Zustimmung des zur E-Mail-Adresse gehörenden Nutzers sichergestellt werden kann. Aus diesem praktischen Erfordernis und der Rechtssicherheit[2] wegen, wird dieses Verfahren mittlerweile immer dann angewendet, wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wird.

Siehe auch

  • Rechtsfragen
  • Datenschutzerklärung
    • Wann brauche ich eine?
    • Was muss rein?


Weblinks

  1. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2008, VIII ZR 348/06
  2. t3n: Urteil: Double-Opt-In wird zur Pflicht bei Anmeldebestätigungen von Onlineshops

Abgerufen am 13.09.2026
von "http://wiki.selfhtml.org/wiki/Opt-Out_und_Opt-In"