Rechtsfragen
Beim Bewegen im Netz gilt es, die Gesetze und Regeln zu kennen. Das ist besonders wichtig, wenn man selbst aktiv oder passiv Inhalte für Andere zugänglich macht. Wer also eine Internetseite betreibt, muss sich an die Gesetze halten; Gleiches gilt auch für denjenigen, der auf einer Internetseite eines Anderen Inhalte veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
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Diese Beiträge können und sollen keine Rechtsberatung darstellen.
Eine genaue Einschätzung für den Einzelfall darf nur ein Rechtsanwalt abgeben, allerdings kam es in der Vergangenheit bereits zu vielen Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnungen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie als Anbieter öffentlich zugänglicher Inhalte ein entsprechendes Impressum und eine Datenschutzerklärung führen.
Impressum
Die wichtigste Regel in Deutschland ist wahrscheinlich die Anbieterkennzeichnung, so der Fachbegriff für die Impressumspflicht im Internet. Unter diese Regelung fallen eigentlich nur „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“[1], also nicht solche Seiten, die nur für wenige, privat bekannte Personen zugänglich gemacht werden.
Hauptartikel: Rechtsfragen/Impressumspflicht
Datenschutzerklärung
Neben dem Impressum sollte jede professionelle Webseite eine Datenschutzerklärung aufweisen, in der der Benutzer informiert wird, welche Daten von ihm erhoben und wie diese verarbeitet werden. Für einen weiterreichenden Umgang mit Daten, wie der Aufnahme in eine Mailing-Liste, müssen Einwilligungen durch den Nutzer erteilt werden.[2]
Hauptartikel: Datenschutzerklärung
Cookie-Hinweis
Seit einiger Zeit finden sich auf immer mehr Webseiten Einblendungen, in denen der Nutzer über den Einsatz von Cookies informiert wird. Grundlage ist die „Cookie-Richtlinie“ der EU, in der die Einwilligung des Nutzers in das Setzen von Cookies verlangt wird.[3] Obwohl ein entsprechender Gesetzesantrag 2012 scheiterte, sieht unter anderem das Bundeswirtschaftsministerium die Richtlinie in Deutschland bereits durch bestehende Regelungen im TMG umgesetzt, ohne dass einer expliziten Umsetzung in nationales Recht bedarf.[4]
2015 verpflichtete Google Webanbieter, die Analyse-Tools wie „Google AdSense“ oder „DoubleClick“ verwenden, einen Cookie-Hinweis zu setzen.[5][6]
Da die Einblendungslösung nutzlos ist, wenn JavaScript nicht erlaubt wird, sollte es im Allgemeinen ausreichen, den Hinweis in die Datenschutzerklärung zu integrieren.
externe Links
Der Passus „Für Links auf externe Seiten hafte ich nicht“ ist rechtlich unwirksam. Andererseits gibt es heute im Allgemeinen auch keine umfangreichen Linklisten mehr.
Ein Vorschlag für eine bessere Formulierung könnte wie folgt aussehen:
„Verlinkte Seiten werden regelmäßig auf anstößige oder rechtsverletzende Inhalte hin überprüft. Dennoch ist eine permanente Kontrolle nicht möglich. Sollten wir Hinweise auf Rechtsverstöße auf von uns verlinkten Seiten erhalten, so werden wir den entsprechenden Link umgehend entfernen.“
Siehe auch
- §§Opt-Out und Opt-In
- §§Datenschutzerklärung
Wann brauche ich eine?
Was muss rein?
- Bilder im Internet

- Woher nehmen und nicht stehlen?
- Recht und Links – Stefan Münz' Bericht über den Musterprozess gegen einen Abmahnanwalt, der die Verwendung des Namens Explorer unterbinden wollte.
Weblinks
- ↑ Gesetze-im-Internet:Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten
- ↑ Wikipedia: Einwilligung (Datenschutzrecht)
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union: RICHTLINIE 2009/136/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009
- ↑ Haufe.de: Cookie-Richtlinie wurde laut Bundeswirtschaftsministerium umgesetzt vom 13.02.2014
- ↑ Google: Einholen der Zustimmung für Cookies
- ↑ it-recht-kanzlei.de: Cookie-Hinweis gemäß Google ab 30.09.2015 Pflicht! Was haben Websitebetreiber zu beachten?
- Wikipedia: Datenschutzerklärung
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Info-Blätter über sehr viele verschiedene Themenbereiche rund um den Datenschutz
- Berliner Datenschutzbeauftragter: Aktuelle Meldungen, Materialien, Adressen, Technik, Recht und mehr zum Thema Datenschutz in Deutschland, Europa und International – mit vielen weiterführenden Links.
Deutsche Gesetzestexte
Unsortiert.
- Gesetze im Internet: Redaktion: Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH
Das Bundesministerium der Justiz stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet zur Verfügung. Das Angebot wird regelmäßig vom Justizministerium geprüft. - Buzer.de: Redaktion: Daniel Liebig
Umfangreiche Sammlung untereinander verlinkter Gesetze und Verordnungen, die im Vergleich zu vielen anderen Seiten auch laufend gepflegt wird. - DeJure: Redaktion: Oliver García
Hier zu findende Gesetzestexte:
StGB $ 130 (Volksverhetzung)
StGB $ 130a (Anleitung zu Straftaten)
StGB $ 184 (Verbreitung pornografischer Schriften)
StGB $ 185 (Beleidigung)
StGB $ 186 (Üble Nachrede)
StGB $ 187 (Verleumdung)
StGB $ 188 (...gegen Personen des politischen Lebens)