SELFHTML:Verein/Vereinssatzung

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Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 21. Mai 2004 errichtet. Siehe auch Gründungsprotokoll des SELFHTML e. V. (21.05.2004)

Im Rahmen der Eintragung des Vereines wurde im § 2 ein Absatz gestrichen und im § 7 der Absatz 10 hinzugefügt. Der ursprüngliche § 12 entfiel im Rahmen der Anmeldung. Der Verein ist am 15.03.2005 unter der Nummer VR 5857 vom Amtsgericht Dortmund in das dortige Vereinsregister eingetragen worden.

§11 Nr.2 der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung des SELFHTML e. V. (26.05.2006) geändert und die Änderung vom Amtsgericht Dortmund am 02.08.2006 bestätigt.

In der virtuellen Mitgliederversammlung vom 12.11.2016 wurden §7 Punkt 2, §7 Punkt 10, §3 Punkt 4, §3 Punkt 5, §3 Punkt 9, §3 Punkt 10, §5 Punkt 1 sowie §5 Punkt 5 geändert bzw. neu hinzugefügt. Die Änderung wurde vom Amtsgericht Dortmund am 25.04.2017 bestätigt.

In der Mitgliederversammlung vom 11.10.2020 wurden §2 und §11 auf Wunsch des zuständigen Finanzamts an die Vorgaben der Abgabgenordnung angepasst, außerdem wurde in der virtuellen Mitgliederversammlung vom 30.10.2021 §7 Abs. 4 zur Vereinfachung zukünftiger Wahlvorgänge geändert. Die Bestätigung durch das Amtsgericht Dortmund steht noch aus.

Präambel

Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Internet nicht mehr denkbar. Das World Wide Web und andere Dienste ermöglichen den Menschen weltweite Kommunikation und Information. Das geschieht nicht nur auf dem Weg des Konsumierens, wie dies bei den konservativen Medien der Fall ist, sondern auch auf dem Weg des Verbreitens von Information - dem Publizieren. Menschen, die im Internet publizieren möchten, benötigen demnach die Fähigkeit, Informationen mediengerecht aufzubereiten und zu präsentieren.

Stefan Münz schuf mit seiner Dokumentation SELFHTML und dem dazugehörigen Internetangebot SELFHTML aktuell einen leicht verständlichen Zugang zum Publizieren im Internet und den dafür notwendigen Techniken. SELFHTML möchte einerseits dazu ermutigen, die komplexe Materie von Webdesign und Webprogrammierung ohne weitere fremde Hilfe selbst zu verstehen, andererseits auch zur Selbstständigkeit beim Erwerb von Wissen um diese Materie erziehen. Die erforderlichen Kenntnisse kann sowohl der Anfänger als auch der Fortgeschrittene mit SELFHTML erwerben, da die Dokumentation genauso als autodidaktisches Lehrmittel dient wie als Nachschlagewerk. Es vermittelt immer anschaulich, aber nie oberflächlich das Wissen, das mit Originalspezifikationen oder einem trockenen Fachbuch deutlich schwieriger zu erschließen wäre.

SELFHTML e. V. ist eine Gemeinschaft selbstbewusster Bürger, die sich, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und den Menschen Mut machen möchte, aktiv an der Informationsgesellschaft teilzunehmen, selbst zu publizieren und selbstständig Wissen zu erarbeiten. Dies ermöglichen die Dokumentation SELFHTML und das Angebot SELFHTML aktuell, wo Artikel zu interessanten Themen rund um das Webpublishing, aktuelle Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten für die Besucher zur Verfügung gestellt werden, das SELFHTML-Fachforum und andere Kommunikationswege, die getreu dem Motto "Die Energie des Verstehens" die Unterstützung darauf konzentrieren, den Besuchern den Weg zur eigenen Lösungsfindung zu erleichtern.

In diesem Sinne wird der Verein arbeiten.

§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen SELFHTML. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und trägt dann den Zusatz e. V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 - Zweck und Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein SELFHTML e.V. mit Sitz in Dortmund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich Studierendenhilfe.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Mittel verwirklicht:
    • Kostenlose Dokumentation und Verfügbarmachung von netzrelevanten Techniken und Programmiersprachen durch Betreiben eines für jedermann erreichbaren, kostenlosen Informations- und Dienstleistungsangebots im Internet
    • Veröffentlichung, Pflege und Weiterentwicklung insbesondere von kostenlos zugänglichen elektronischen Tutorien, Referenzen, Aufsätzen und anderen Werken zu technischen und inhaltlichen Standards des Internets sowie deren Berücksichtigung bei der Konzeption, Erstellung und Pflege von Seiten im WWW
    • Organisation und Unterstützung Bildung und Kompetenzen vermittelnder Veranstaltungen, die mit den vorgenannten Maßnahmen in Zusammenhang stehen
    • Veranstaltung überregionaler/internationaler Treffen von Nutzern und Entwicklern
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  6. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  8. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Regeln Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
  9. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
  10. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

§3 - Mitglieder des Vereins

  1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Fördermitgliedern.
  2. Ordentliche Mitglieder bekennen sich aktiv zu den Zielen des Vereins und unterstützen diese durch ihre Arbeitsleistung. Fördermitglieder bekennen sich aktiv zu den Zielen des Vereins und unterstützen diese durch ihren finanziellen Beitrag.
  3. Ordentliches Mitglied des Vereins können nur natürliche Personen werden.
  4. Die Gründer sind ordentliche Mitglieder oder Ehrenmitglieder des Vereins.
  5. Über die Aufnahme weiterer ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand. Der Antrag erfolgt entweder schriftlich (auch elektronisch) zu jeder Zeit oder mündlich während einer Mitgliederversammlung.
  6. Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
  7. Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Sie unterstützen den Verein durch regelmäßige finanzielle Beiträge entsprechend der Beitragsordnung. Sie verpflichten sich, den Vereinszweck zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Vereins schaden oder die Erreichung des Zwecks gefährden könnte. Sie haben Anrecht auf Information über die Verwendung der Förderbeiträge, besitzen jedoch keine Stimm-, Wahl- oder Antragsrechte.
  8. Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
  9. Ordentliche Mitglieder, die der nötigen aktiven Arbeitsleistung im Verein nicht mehr gerecht werden, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung unter Verlust der Eigenschaften eines ordentlichen Mitglieds zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Eine Mitgliedschaft als Ehrenmitglied kann auf Beschluss des Vorstandes wieder in eine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied umgewandelt werden, sobald die erforderliche aktive Arbeitsleistung zugunsten des Vereins wieder gegeben ist.
  10. Für die Umwandlung der Mitgliedschaft von einem ordentlichen Mitglied zum Ehrenmitglied und umgekehrt gelten die Bestimmungen zur schriftlichen Beschwerde aus Punkt 6.

§4 - Mitgliedsbeitrag

  1. Der Verein erhebt von Fördermitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Das Nähere regelt die Beitragsordnung.

§5 - Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    • durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
    • mit dem Tode des Mitglieds
    • durch Ausschluss
    • durch Ausscheiden
  2. Liegen wichtige Gründe vor, kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
  3. Bei einem Verstoß gegen Vereinsinteressen endet die Mitgliedschaft durch Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach schriftlicher Anhörung des Mitglieds.
  4. Wenn ein Fördermitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist, kann es durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn nach der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist. Der Ausschluss ist dem Fördermitglied mitzuteilen.
  5. Die Mitgliederversammlung beschließt das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds, wenn die nötige aktive Arbeitsleistung nicht erbracht wird und eine Ehrenmitgliedschaft nicht in Frage kommt. Die Wiederaufnahme als Mitglied ist jederzeit möglich.

§6 - Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Developerteams.


§7 - Mitgliederversammlung

  1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Kalenderjahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss des Vorstands, eines Developerteams oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder statt.
  2. Der Vorstand lädt die ordentlichen Mitglieder schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein. Schriftliche Einladungen müssen mindestens 14 Tage, elektronische Einladungen mindestens acht Tage vor dem Versammlungstag abgesendet werden. Die Einladung gilt als dem ordentlichen Mitglied zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte (E­-Mail-­) Adresse des ordentlichen Mitglieds gerichtet wurde. Statt einer persönlichen Einladung kann die Einladung auch durch Aushang im Rahmen des Internetauftritts des Vereins erfolgen. Ein solcher Aushang muss mindestens 28 Tage vor der Mitgliederversammlung veröffentlicht werden.
  3. Der Vorstand legt die Tagesordnung fest. Die Mitgliederversammlung kann diese Tagesordnung mit Mehrheitsbeschluss ergänzen.
  4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein gestellter Antrag als abgelehnt. Abstimmungen sind geheim, wenn ein ordentliches Mitglied dies beantragt. Wahlen sind geheim, es sei denn die Mitgliederversammlung entscheidet ohne Gegenstimmen für den Einzelfall anders.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
  6. In der Regel sollen zwischen zwei Mitgliederversammlungen dreiwöchentlich virtuelle Mitgliedertreffen stattfinden. Hierfür gelten die vorgenannten Regeln sinngemäß.
  7. Aufgaben der Mitgliederversammlungen sind:
    • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
    • Entlastung des Vorstands
    • Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands
    • Beschluss über Richtlinien bezüglich der Erstattung von Reisekosten, Auslagen und Vergleichbarem
    • Beschluss über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins
    • Beschluss über die Beitragsordnung
    • Beschluss über den Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund
    • Wahl eines Revisors
  8. Beschlüsse zur Änderung der Satzung, zur Auflösung des Vereins und zum Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund bedürfen, abweichend von Absatz 4, einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.
  9. Der Revisor überprüft die Buchführung des Vereins und die satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens. Er darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Er gibt dem Vorstand Kenntnis von seiner Prüfung und berichtet nach Absprache mit dem Vorstand der Mitgliederversammlung.
  10. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden während der Mitgliederversammlung protokolliert und innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung im Rahmen des Internetauftritts des Vereins veröffentlicht. Das Protokoll wird durch den Schriftführer und ein Vorstandsmitglied unterzeichnet.

§8 - Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
  3. In den Vorstand dürfen nur ordentliche Mitglieder des Vereins gewählt werden.
  4. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.
  5. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. Er ist zudem für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
  6. Der Vorstand entscheidet, wenn Angelegenheiten, die mehr als ein Developerteam betreffen, zwischen diesen nicht einvernehmlich geregelt werden können.
  7. Der Vorstand hat das Recht, Einzelentscheidungen an sich zu ziehen und so Entscheidungen von Developerteams zu revidieren, wenn eine Entscheidung den Zielen oder dem Zweck des Vereins zuwiderlaufen könnte oder ein anderes Developerteam dies beantragt.
  8. Sitzungen, Treffen und Vergleichbares sind vereinsintern anzukündigen und für ordentliche Mitglieder zugänglich.
  9. Auf Beschluss des Vorstands kann ordentlichen Mitgliedern in sozial schwieriger Situation eine Beihilfe für Anreisekosten zu Vereinssitzungen gewährt werden, die über die Regelungen von § 7 Abs. 7 Zi. 4 hinaus geht.

§9 - Developerteams

  1. Der Vorstand richtet Developerteams ein und beruft ihre Mitglieder. Er löst diese Teams auf, wenn nachhaltig keine Erledigung der Aufgaben erkennbar ist.
  2. Die Mitglieder eines Developerteams bearbeiten selbstständig und eigenverantwortlich die dem Team zugewiesenen Aufgabengebiete. Dazu gehört unter anderem
    • Pflege und Wartung der technischen Infrastruktur
    • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Software des Online-Angebots von SELFHTML
    • Erarbeitung und redaktionelle Betreuung von Beiträgen zum inhaltlichen Angebot von SELFHTML
    • Rekrutierung neuer Mitglieder für die Developerteams und Vorschlag zur Berufung durch den Vorstand
  3. Developerteams organisieren und strukturieren sich autonom nach ihren Anforderungen und Bedürfnissen. Könnten Vorhaben oder Ideen Aufgaben anderer Developerteams berühren, arbeiten sie frühzeitig zusammen.
  4. Developerteams bestehen aus einer beliebigen Anzahl von ordentlichen Mitgliedern. Sie können Nichtmitglieder in die Arbeit einbeziehen.
  5. Sitzungen und Treffen von Developerteams sowie Vergleichbares sind vereinsintern anzukündigen und für ordentliche Mitglieder zugänglich.

§10 - Virtuelle Anwesenheit

  1. Willigt ein Mitglied zuvor schriftlich ein, so ist es auch dann als anwesend zu führen, wenn es via Datenfernübertragung an der Versammlung teilnimmt. Das Mitglied gilt dann als anwesend im Sinne der Satzung. Die Identität des Mitglieds ist auf geeignete Art und Weise festzustellen.
  2. Sind bei einer Versammlung Mitglieder nur virtuell anwesend, wird das Protokoll vom Protokollführer elektronisch gesichert und weitergegeben.
  3. Bei virtuell anwesenden Mitgliedern muss die elektronisch abgegebene Stimme authentifiziert sein. Bei geheimer Wahl ist das Verfahren der elektronischen Stimmabgabe so zu gestalten, dass eine persönliche Zuordnung der authentifizierten Stimme nicht mehr möglich ist.

§11 - Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Kassierer gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
  3. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Siehe auch